Quelle: |
Gesetzgeber Bund |
Art des Dokuments: | Gesetz |
Datum: | 21.12.2007 |
Aktenzeichen: | BGBl 2007 I S. 3198 |
Schlagzeile: |
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
Schlagworte: |
Telefondaten, Telekommunikationsüberwachung, verdeckte Ermittlung, Verkehrsdaten, Vorratsdatenspeicherung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (sog. Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung) vom 21. Dezember 2007 ist am 31. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 70, Seiten 3198 ff. bekannt gegeben worden. Bundespräsident Horst Köhler hatte trotz heftiger Proteste keinen Grund für verfassungsrechtliche Bedenken gesehen.
Mit Beginn des Jahres 2008 müssen damit bestimmte Telefondaten ein halbes Jahr bei dem Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Zu den gespeicherten Daten gehören nicht die Inhalte der Gespräche, son-dern die sog. Verkehrsdaten, also die Informationen, wer wann wie lange mit wem von wo telefoniert hat. Die Daten erhalten Ermittlungsbehörden nur, wenn ein Verdacht bestimmter Straftaten und ein entsprechender rich-terlicher Beschluss vorliegt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden.
Die Neuregelungen setzen eine europäische Richtlinie in das nationale Recht um. Die Richtlinie verlangt zwar auch die Speicherung von Verkehrs-daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation. Gesetzliche Änderungen für diese Art der Kommunikation sollen jedoch erst im Jahr 2009 in Kraft treten.