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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.09.2007
Aktenzeichen: IX R 28/07

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2006
Aktenzeichen: 10 K 4515/03

Schlagzeile:

Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu Erhaltungsaufwand führt

Schlagworte:

Anschaffungsnaher Aufwand, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Umbau, Vermietung, Vermögensgegenstand, Wesentliche Verbesserung, Wirtschaftsgut, Zweifamilienhaus

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme nach § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungsaufwand führt, darf nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf den entsprechenden Gebäudeteil abgestellt werden, wenn das Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird und deshalb mehrere Wirtschaftsgüter umfasst.

Ob eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB des Wirtschaftsguts erreicht wird, richtet sich danach, ob die durch die Baumaßnahme bewirkten Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen.

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