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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 10.01.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Internationaler Vergleich des steuerlichen Abzug von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte

Schlagworte:

Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Verfassungsmäßigkeit, Werkstorprinzip

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat einen internationalen Vergleich des steuerlichen Abzug von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte veröffentlicht.

Hintergrund: In der mündlichen Verhandlung am 10.01.2008 vor dem Bundesfinanzhof haben die Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen dargelegt, warum die Neuregelung der Entfernungspauschale nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Gegenstand der Verfahren seien typische politische Streitfragen zur Ausgestaltung des einfachen Rechts, die im Parlament entschieden werden müssen.

Die Entscheidung werde daher eine Signalwirkung für die immer wieder angemahnte Reformfähigkeit des Staates haben. Wenn selbst solche steuerfachlichen Detailregelungen mit einer Ewigkeitsgarantie zementiert werden sollten, würde dies die Reformfähigkeit des Verfassungsstaates ernsthaft gefährden. Denn die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die jetzt angelegt werden, würden dann auch generell gelten.

Weite Teile des gewöhnlichen Steuerrechts würden so künstlich in Verfassungsrang erhoben und wären damit für den Gesetzgeber, der die Regelungen geschaffen hat, selbst nicht mehr änderbar. Dies findet nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage.

Besonders aufschlussreich erscheint dem BMF ein internationaler Vergleich. Danach hat eine Vielzahl, wenn nicht sogar die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ähnliche Einschränkungen des steuerlichen Abzugs von Wegeaufwendungen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in der mündlichen Verhandlung ferner dargelegt, dass die Neuregelung Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung war, das insbesondere wegen der schwierigen Haushaltssituation zu Beginn dieser Legislaturperiode zwingend erforderlich war und zu spürbaren Einschnitten in allen Bereichen führen musste.

Nach Auffassung der Bundesregierung war der Gesetzgeber befugt, im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes seine frühere steuerliche Grundentscheidung zu ändern.

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