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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.10.2007
Aktenzeichen: 4 K 292/04

Schlagzeile:

Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften Grundstücks zur Einkunftssphäre oder zur Vermögenssphäre

Schlagworte:

Grundstücksveräußerung, Modernisierung, Renovierung, Renovierungskosten, Reparaturkosten, Verkauf, Vermietung, Zuordnung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 80/07 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Renovierungskosten für ein zunächst vermietetes und danach verkauftes Grundstück - Führt die Verknüpfung der Renovierung mit der Grundstücksveräußerung im Kaufvertrag auch dann zur Überlagerung der Einkunftsebene durch die Vermögensebene und damit zur Nichtabziehbarkeit der Renovierungskosten als Werbungskosten, wenn der Werkvertrag mit dem Bauunternehmen über die Durchführung der Renovierungsarbeiten noch während der Vermietungszeit und vor dem Entstehen einer Verkaufsabsicht abgeschlossen wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 30.10.2007 (4 K 292/04)

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