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Quelle:

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2008
Aktenzeichen: C-152/05

Schlagzeile:

Eigenheimzulage ist unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen auch für in einem anderen Mitgliedsstaat belegene Wohnungen zu gewähren

Schlagworte:

Eigene Wohnzwecke, Eigenheimzulage, Inland, Vertragsverletzung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG verstoßen, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.

Schlagworte des EuGH:
– Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats
– Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG
– Nationale Rechtsvorschriften
– Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
– Wohnung, die im Inland belegen sein muss

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