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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 31.01.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Internationaler Vergleich der steuerrechtlichen Förderung von Altersvorsorgeaufwendungen und deren Besteuerung bei Wegzug des Berechtigten ins Ausland

Schlagworte:

Altersvorsorge, Wegzug

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert in seinem „Monatsbericht Januar 2008“ über einen internationalen Vergleich der steuerrechtlichen Förderung von Altersvorsorgeaufwendungen und deren Besteuerung bei Wegzug des Berechtigten ins Ausland.

Gliederung:
- Altersvorsorge und Wegzug: Herausforderung und empirische Bedeutung
- Besteuerung bei Wegzug
- Besteuerung bei Zuzug
- Lösungsansätze zur Sicherung der Einmalbesteuerung
- Fazit

Das Bundesfinanzministerium zieht folgendes Fazit:
Wird die Altersvorsorge durch ein System der nachgelagerten Besteuerung gefördert, besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Förderung und Sicherung der Einmalbesteuerung innerhalb der nationalen Grenzen, wenn die Bezieher von Altersrenten in einen Staat ziehen, mit dem der Wegzugsstaat durch ein DBA verbunden ist. Denn das Abkommen weist das Besteuerungsrecht für Alterseinkünfte regelmäßig dem Zuzugsstaat zu. Der Wegzugsstaat hätte dann die Beiträge und ggf. die in der Vorsorgeeinrichtung erwirtschafteten Kapitalerträge steuerfrei gestellt, könnte aber die daraus resultierenden Altersrenten nicht mehr besteuern. Bei einer Lösung dieser Herausforderung setzt die Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedstaaten enge Grenzen.

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