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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2007
Aktenzeichen: 6 K 1416/05 K,F

Schlagzeile:

Herstellung eines Ausschüttungsbelastung (offene Gewinnausschüttung) im Rahmen einer Liquidation

Schlagworte:

Ausschüttungsbelastung, Gewinnausschüttung, Liquidation, offene Gewinnausschüttung, Rumpfwirtschaftsjahr, Zeitraum

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 12/08 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008):
Herstellung der Ausschüttungsbelastung für eine in 2001 beschlossene und ausgeführte offene Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft in Liquidation für ein dem Liquidationszeitraum unmittelbar vorangehendes und Mitte 2000 endendes Rumpfwirtschaftsjahr?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 34 Abs 12; KStG § 34 Abs 14; KStG § 11 Abs 4; KStG § 27
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2007 (6 K 1416/05 K,F)

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