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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2007
Aktenzeichen: 13 K 1179/06

Schlagzeile:

Feststellungsfrist für einen verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Feststellungsfrist, Körperschaftsteuer, Verjährung, Verlust, Verlustabzug, Verlustfeststellung, Verlustfeststellungsfrist

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 15/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.6.2008):
Ablaufhemmung für eine Verlustfeststellung durch § 181 Abs. 5 AO? Anwendbarkeit von § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG i.d.F. des JStG 2007 für nach Ablauf der Verlustfeststellungsfrist aber vor Inkrafttreten des JStG 2007 beantragte Verlustfeststellung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 1; EStG § 10d; AO § 169 Abs 1 S 1; AO § 181 Abs 1; AO § 181 Abs 5; EStG § 52 Abs 25
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 11.12.2007 (13 K 1179/06)

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