Quelle: |
Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.12.2007 |
Aktenzeichen: | 5 K 1821/05 C |
Schlagzeile: |
Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft aus Bauleistungen
Schlagworte: |
Bauleistungen, Bauvertrag, Grundstücksgemeinschaft, Leistungsempfänger, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 14/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Kann eine Grundstücksgemeinschaft den Vorsteuerabzug aus Bauleistungen geltend machen, wenn in den entsprechenden Bauverträgen und auch als Rechnungsempfänger nur ein Gemeinschafter aufgeführt ist? Inwiefern enthalten die Rechnungen bzw. andere Unterlagen eindeutige Hinweise auf die Grundstücksgemeinschaft als Leistungsempfängerin?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; UStR Abschn 192 Abs 20
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 4.12.2007 (5 K 1821/05 C)