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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.02.2008
Aktenzeichen: IV C 3 - InvZ 1015/07/0002

Schlagzeile:

Übergang von der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 zur Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) bei der Gewährung von Investitionszulage nach dem InvZulG 2007

Schlagworte:

Investitionszulage, InvZulG 2007, Klassifikation, Wirtschaftszweig, WZ 2008

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Statistische Bundesamt hat zum 1. Januar 2008 eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige herausgegeben. Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der neuen Klassifikation im InvZulG 2007.

Anlagen:
- Wirtschaftszweige, die bisher den begünstigten Wirtschaftszweigen zugeordnet waren und nach der WZ 2008 zu keinem begünstigten Wirtschaftszweig mehr gehören
- Wirtschaftszweige, die von einem begünstigten Wirtschaftszweig in einen anderen begünstigten Wirtschaftszweig wechseln
- Wirtschaftszweige, die von einem bisher nicht begünstigten Wirtschaftszweig in einen begünstigten Wirtschaftszweig wechseln

Hintergrund: Die Abgrenzung der nach dem InvZulG 2007 begünstigten Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes untereinander und von den übrigen Wirtschaftszweigen erfolgt mangels einer eigenen Begriffsbestimmung nach ständiger Rechtsprechung auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige, in denen die Einschätzung der Wirtschaft über die Zuordnung von Tätigkeiten zu Wirtschaftsbereichen dokumentiert ist. Auch wenn die Verzeichnisse überwiegend statistischen Zwecken dienen, stellen sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige dar, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 23. März 2005 und vom 25. Januar 2007). Die Einordnung der Betriebe ist dabei nach der jeweils gültigen Klassifikation der Wirtschaftszweige vorzunehmen, denn nur die Anwendung der jeweils aktuellen harmonisierten Kriterien zur Festlegung der zulageberechtigten Unternehmen gewährleistet eine – ggf. einer europarechtlichen Kontrolle standhaltende – zielgenaue nationale Wirtschaftsförderung.

Zum 1. Januar 2008 veröffentlicht das Statistische Bundesamt eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die gegenüber der WZ 2003 geänderten Zuordnungsmerkmale der WZ 2008 sind unter intensiver Beteiligung von Datennutzern und Datenproduzenten in Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft entwickelt worden. Sie berücksichtigt die Vorgaben der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).

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