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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 28.01.2008
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7106/07/0009

Schlagzeile:

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der entgeltlichen Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Schlagworte:

Gemeinde, Katasterbehörde, Kommune, Liegenschaftskataster, Umsatzsteuer, Vermessungsbehörde, Vermessungsingenieur

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:

In mehreren Bundesländern erfolgt die entgeltliche Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster nicht mehr nur durch die Vermessungs- und Katasterbehörden, sondern entsprechend den rechtlichen und technischen Gegebenheiten auch durch Gemeinden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster.

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