Quelle: |
Bundeszentralamt für Steuern |
Art des Dokuments: | Schreiben |
Datum: | 18.01.2008 |
Aktenzeichen: | St II 2 - S 2471 - 313/2007 |
Schlagzeile: |
Auswirkungen auf Kindergeld durch Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale
Schlagworte: |
Aussetzung der Vollziehung, Entfernungspauschale, Kindergeld, Pendlerpauschale, Verfassungsmäßigkeit, Vorläufige Steuerfestsetzung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Bundeszentralamt für Steuern befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen auf die Kindergeldfestsetzung die Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale haben.
Das Schreiben ist so gegliedert:
1. Vorläufige Kindergeldfestsetzung
2. Aussetzung der Vollziehung
Hintergrund: Steuerfestsetzungen sind hinsichtlich der Anwendung des § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Satz 3 letzter Halbsatz EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 (Entfernungspauschale) vorläufig vorzunehmen (BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2007, Az: IV A 4 - S 0338/07/0003). Soweit die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Abs. 2 FGO erfüllt sind, ist Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 stattzugeben (BMF-Schreiben vom 4. Oktober 2007, Az: IV A 4 - S 0623/07/0002).