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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2008
Aktenzeichen: 10 K 103/07

Schlagzeile:

Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist nicht verfassungswidrig

Schlagworte:

Privat, Sonderausgabe, Steuerberatungskosten, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ab 2006 ist nicht verfassungswidrig.

Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 10/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Abzug von Steuerberatungskosten: Verfassungswidrigkeit der durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3682) ab dem 1.1.2006 erfolgten Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 6; EStG § 12 Nr 1; AO § 80; AO § 89; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.1.2008 (10 K 103/07)

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