Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.01.2008 |
Aktenzeichen: | 10 K 103/07 |
Schlagzeile: |
Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist nicht verfassungswidrig
Schlagworte: |
Privat, Sonderausgabe, Steuerberatungskosten, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ab 2006 ist nicht verfassungswidrig.
Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 10/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Abzug von Steuerberatungskosten: Verfassungswidrigkeit der durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3682) ab dem 1.1.2006 erfolgten Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 6; EStG § 12 Nr 1; AO § 80; AO § 89; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.1.2008 (10 K 103/07)