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Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 06.02.2008
Aktenzeichen: 16/7978

Schlagzeile:

Auf den Spuren von Internet-Verkäufern mit Hilfe der Suchmaschine XPIDER

Schlagworte:

Auktion, Auskunftsverlangen, eBay, Einzelauskunft, Gewerbliche Einkünfte, Gewerbliche Verkäufer, Internet, Internetauktion, Profiverkäufer, Sammelauskunftsersuchen, Steuerfahndung, Suchmaschine, Web-Crawler, XPIDER, Zoll

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat am 31. Januar 2008 im Namen der Bundesregierung eine sog. Kleine Anfrage der FDP (Bundestags-Drucksache 16/7782) zur Fahndung nach Internet-Verkäufern mit Hilfe der Suchmaschine XPIDER beantwortet.

Hintergrund: Die Finanzverwaltung sowie der Zoll fahnden verstärkt nach gewerblichen Verkäufern von Internetauktionshäusern wie Ebay. Die Steuerfahnder setzen dabei die Suchmaschine XPIDER ein. Dieser Web-Crawler ist in der Lage, Verkaufsplattformen jedweder Art zu durchforsten, Querverbindungen zwischen An- und Verkäufen herzustellen und Abgleiche z. B. mit Handelsregistern und anderen Datenbanken vorzunehmen. Die genaue Funktionsweise von XPIDER ist nicht bekannt. Ein besonderes Merkmal von XPIDER ist allerdings die Lernfähigkeit. Die Finanzämter haben in letzter Zeit verstärkt Einzel- oder Sammelauskünfte verlangt, um die Namen von gewerblichen Verkäufern von Internetauktionshäusern zu ermitteln. Hintergrund für dieses Auskunftsersuchen sind Überlegungen, dass mittlerweile der elektronische Handel über Auktions- und Handelshäuser eine erhebliche Bedeutung hat.

Folgende Fragen werden in der Bundestags-Drucksache 16/7978 beantwortet:
1. Wie viele Seiten werden von der Internetsuchmaschine XPIDER täglich gescannt?
2. Nach welchen Kriterien wird jemand nach diesem Scan als „verdächtiger Profikäufer“ eingestuft?
3. Bei wie vielen verdächtigen Treffern über XPIDER wird über Dritte – wie Internetauktions- und Handelshäuser – eine Einzel- oder Sammelauskunft eingeholt (aufgeschlüsselt nach den letzten fünf Jahren)?
4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden Einzel- oder Sammelauskünfte von den Finanzämtern bei Internetauktions- und Handelshäusern verlangt?
5. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für dieses Auskunftsverlangen erfüllt sein?
Seite 3, Februar 11, 2008, /data/bt_vorab/1607978.fm, Frame
6. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Vielzahl der abgefragten Daten bei den Internetauktions- und Handelshäusern den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als verletzt an?
7. Erhalten die Internetauktions- und Handelshäuser für ihren Aufwand zur Datenübermittlung eine Entschädigung?
8. In wie vielen Fällen kommt es nach dem Auskunftsersuchen zu einem Steuerstrafverfahren?

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