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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2007
Aktenzeichen: 6 K 1655/06

Schlagzeile:

Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für Goldumsätze

Schlagworte:

Anlagegold, Gold, Goldumsätze, Rechnungsberichtigung, Rückgängigmachung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Verzicht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 7/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Ist die Vorschrift des § 14c Abs. 1 Satz 3 UStG 1999 auch im Falle der Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für Goldumsätze nach § 25c Abs. 3 Satz 2 UStG 1999 mit der Folge anzuwenden, dass die Wirksamkeit der Rechnungsberichtigung gemäß § 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG 1999 die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens voraussetzt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 25c; UStG § 14c Abs 1 S 3; UStG § 14c Abs 2 S 3
Vorgehend: Finanzgericht, Entscheidung vom 13.12.2007 (6 K 1655/06)

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