Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2006
Aktenzeichen: 6 K 1268/03

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG für Umsätze einer Klinik (Organgesellschaft)

Schlagworte:

Abrechnungsmodus, Entgelt, Entgeltsvergleich, Klinik, Krankenhaus, Krankenversicherung, Krankheitskosten, Organgesellschaft, Organschaft, Pflegesatz, Sonderentgelt, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Zweckbetrieb

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 5/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
1. Sind die Umsätze einer Klinik (Organgesellschaft) nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit?
2. Hängt es vom Abrechnungsmodus eines Krankenhauses ab, welche Krankenhausleistungen bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 AO (Zweckbetrieb) zu berücksichtigen sind?
3. Welche Vergütungsbestandteile der BPflV sind in den Entgeltsvergleich nach § 67 Abs. 2 AO (Zweckbetrieb) einzubeziehen, sind insbesondere bei den Pflegesätzen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 BPflV auch Sonderentgelte zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 4 Nr 16 Buchst b; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b; FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 14.9.2006 (6 K 1268/03)

zur Suche nach Steuer-Urteilen