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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 28.11.2007
Aktenzeichen: 10 K 6227/04

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Zwei-Jahres-Abgabefrist für Steuererklärungen von Arbeitnehmern

Schlagworte:

Abgabefrist, Steuererklärung, Verfassungsmäßigkeit, Zwei-Jahres-Abgabefrist

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Finanzgericht Köln hat dem Bundesverfassungsgericht folgende Frage vorgelegt, die unter dem Aktenzeichen 2 BvL 12/07 anhängig ist (Aufnahme in die Datenbank am 28.1.2008):
Ist § 52 Abs. 55j EStG in der Fassung des Art. 1 Nr. 43 Buchstabe w des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006 - JStG 2007 (BGBl I 2006, 2878) - insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar, als er den Anwendungsbereich des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in der Fassung des Art. 1 Nr.. 39 des JStG 2007, der die Amtsveranlagung auf Fälle positiver Einkünfte von über 410 EUR begrenzt, auch auf Veranlagungszeiträume vor 2006 erweitert?
-- Normenkontrollverfahren --
EStG § 52 Abs 55j; JStG; EStG § 46 Abs 2 Nr 1; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 28.11.2007 (10 K 6227/04)

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