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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 20.03.2008
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 03/2008_3

Schlagzeile:

Berücksichtigung des Zeitraum der Suche nach einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligendienstes beim Kindergeld

Schlagworte:

Freiwilligendienst, Kindergeld, Ökologisches Jahr, Soziales Jahr

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, das sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres bzw. eines freiwilligen ökologischen Jahres befindet.

Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass eine Berücksichtigung ausgeschlossen ist, wenn dieser Zeitraum länger als vier Monate andauert. Das gilt auch für den Zeitraum der ersten vier Monate.

Weitere Themen des „Newsletter Familienleistungsausgleich Ausgabe März 2008“:
- Vollzeiterwerbstätigkeit
- Arbeitslosengeld II und Anspruch auf Kindergeld
- Beginn des Zivildienstverhältnisses (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 3 Satz 3)

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