Quelle: |
Bundeszentralamt für Steuern |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 20.03.2008 |
Aktenzeichen: | Newsletter Familienleistungsausgleich 03/2008_4 |
Schlagzeile: |
Kindergeld: Beginn des Zivildienstverhältnisses ab Mai 2008 grundsätzlich zum Monatsersten
Schlagworte: |
Beginn, Kindergeld, Zivildienst
Wichtig für: |
Familien, Zivildienstleistende
Kurzkommentar: |
Das Bundeszentralamt für Steuern informiert über den Beginn des Zivildienstverhältnisses (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 3 Satz 3).
Hintergrund: Das Bundesamt für den Zivildienst hat zum 01.04.2008 die Praxis der Bundeswehr übernommen und beruft Zivildienstpflichtige grundsätzlich zum Monatsersten ein. Die Änderung der Einberufungspraxis wird sich erstmals im Mai 2008 auswirken. Diese Neuregelung gilt nur, wenn es sich um eine erste Dienstzeit handelt. Sofern Vordienstzeiten (Dienstzeiten bei der Bundeswehr, Dienstleistung in Abschnitten) bestehen, bleibt es bei einer Einberufung zum ersten Werktag.
Weitere Themen des „Newsletter Familienleistungsausgleich Ausgabe März 2008“:
1. Vollzeiterwerbstätigkeit
2. Arbeitslosengeld II und Anspruch auf Kindergeld
3. Zeitraum der Suche nach einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligendienstes