Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.02.2008 |
Aktenzeichen: | 1 K 3682/05 U |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Behandlung eines Forderungskaufs einer Organgesellschaft als sog. echtes Factoring
Schlagworte: |
Abschlag, Echtes Factoring, Factoring, Forderungskauf, Organgesellschaft, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Düsseldorf befasst sich mit der Frage, ob ein Forderungskauf einer Organgesellschaft umsatzsteuerlich als sog. echtes Factoring zu behandeln ist.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 18/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008):
Ist ein Forderungskauf einer Organgesellschaft als sog. echtes Factoring zu behandeln, wenn der Käufer (Organgesellschaft) im eigenen und nicht im fremden Interesse Einziehungsmaßnahmen durchgeführt hat, bei Bemessung des Kaufpreises ein "Abschlag" vorgenommen wurde und der Forderungsverkäufer die Kundenbeziehungen abschließend beendet hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 8 Buchst c; UStG § 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 15.2.2008 (1 K 3682/05 U)