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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2008
Aktenzeichen: 2 K 736/07

Schlagzeile:

Formale Voraussetzungen bei einem Antrag auf Vorsteuervergütung gemäß § 18 Abs. 9 UStG

Schlagworte:

eigenhändige Unterschrift, Gemeinschaftsrecht, Umsatzsteuer, Unterschrift, Vorsteuervergütung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 19/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Muss ein Antrag auf Vorsteuervergütung gemäß § 18 Abs. 9 UStG 2005 vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben werden?
Verstößt die Regelung des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG 2005 gegen Gemeinschaftsrecht (Art. 3 und Art. 6 der Richtlinie 79/1072/EWG)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 18 Abs 9 S 5; EWGRL 1072/79 Art 6; EWGRL 1072/79 Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 21.2.2008 (2 K 736/07)

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