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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2007
Aktenzeichen: 11 K 549/04

Schlagzeile:

Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen Zentralbank

Schlagworte:

Arbeitslohn, Grenzgänger, Grenzgängerlohn, Kurs, Referenzkurs, Schätzung, Umrechnung, Währung

Wichtig für:

Grenzgänger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 4/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Welcher Kurs (z. B. Referenzkurs der Europäischen Zentralbank) ist bei der Währungsumrechnung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugrunde zu legen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 1; EStG § 11; AO § 162; SGB 4 § 17a; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 11.12.2007 (11 K 549/04)

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