Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.12.2007 |
Aktenzeichen: | 11 K 549/04 |
Schlagzeile: |
Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen Zentralbank
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Grenzgänger, Grenzgängerlohn, Kurs, Referenzkurs, Schätzung, Umrechnung, Währung
Wichtig für: |
Grenzgänger
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 4/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Welcher Kurs (z. B. Referenzkurs der Europäischen Zentralbank) ist bei der Währungsumrechnung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugrunde zu legen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 1; EStG § 11; AO § 162; SGB 4 § 17a; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 11.12.2007 (11 K 549/04)