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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 20.02.2008
Aktenzeichen: VIII B 83/07

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.04.2007
Aktenzeichen: 3 K 1481/03

Schlagzeile:

Faustformel für Angemessenheit von Abfindungen beim Ausscheiden von nahen Angehörigen

Schlagworte:

Abfindung, Angemessenheit, Nahe Angehörige

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Bei der Prüfung, ob die Höhe der Abfindung, die an nahe Angehörige gezahlt werden, dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich), kann auf die von den Arbeitsgerichten entwickelte Faustformel zurückgriffen werden. Danach kann ein Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung beanspruchen.

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