Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 20.02.2008 |
Aktenzeichen: | VIII B 83/07 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.04.2007 |
Aktenzeichen: | 3 K 1481/03 |
Schlagzeile: |
Faustformel für Angemessenheit von Abfindungen beim Ausscheiden von nahen Angehörigen
Schlagworte: |
Abfindung, Angemessenheit, Nahe Angehörige
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Bei der Prüfung, ob die Höhe der Abfindung, die an nahe Angehörige gezahlt werden, dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich), kann auf die von den Arbeitsgerichten entwickelte Faustformel zurückgriffen werden. Danach kann ein Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung beanspruchen.