Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.01.2008 |
Aktenzeichen: | 6 K 2192/07 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für eine Bahncard 100 sind im Jahr der Zahlung als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar
Schlagworte: |
Abfluss, Abflussprinzip, Bahncard, Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Öffentliche Verkehrsmittel, Veranlagungszeitraum, Vorweggenommene Werbungskosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 8/08sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
In welcher Höhe (Abgrenzung Abflussprinzip - Entfernungspauschale) sind die Kosten einer Bahncard 100 im Kalenderjahr der Zahlung als Werbungskosten abziehbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4; EStG § 9 Abs 2 S 2; EStG § 11 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 17.1.2008 (6 K 2192/07)