Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 31.03.2008 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2223/07/0018 |
Schlagzeile: |
Übergangsfrist bei Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen
Schlagworte: |
Muster, Spende, Spendenbegünstigte Zwecke, Übergangsfrist, Zuwendungsbestätigung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 31. Dezember 2008 noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen weiter verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2007 erforderlichen, rein redaktionellen Anpassungen können vom Spendenempfänger selbstständig vorgenommen werden.