Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 04.04.2008 |
Aktenzeichen: | IV B 7 -S 2760/0 |
Schlagzeile: |
Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten
Schlagworte: |
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Liquidation, Nichtanwendungserlass
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Urteil des BFH vom 22. Februar 2006 (Aktenzeichen: I R 67/05) zur Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden Das Urteil vom 18. September 2007 (Aktenzeichen: I R 44/06) ist hinsichtlich der Festsetzung zur Gewerbesteuer über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. An der Verwaltungsauffassung zu den allgemeinen körperschaftsteuerlichen Grundsätzen der Liquidationsbesteuerung wird weiterhin festgehalten.