Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Erlaß
Datum: 10.03.2008
Aktenzeichen: 2008/0122733

Schlagzeile:

Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Vorläufige Steuerfestsetzung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. November 2006 – 1 BvL 10/02 – entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.

Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind nach den gleich lautende Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.

zur Suche nach Steuer-Urteilen