Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Erlaß |
Datum: | 10.03.2008 |
Aktenzeichen: | 2008/0122733 |
Schlagzeile: |
Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Vorläufige Steuerfestsetzung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. November 2006 – 1 BvL 10/02 – entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.
Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind nach den gleich lautende Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.