Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Erlaß |
Datum: | 10.03.2008 |
Aktenzeichen: | 2008/0122324 |
Schlagzeile: |
Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)
Schlagworte: |
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Vorläufige Steuerfestsetzung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes sind nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.