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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 29.02.2008
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2139/07/0003

Schlagzeile:

Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG von einer Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist

Schlagworte:

Ergänzungsbilanz, Kapitalgesellschaft, Mitunternehmerschaft, negative Ergänzungsbilanz, Personengesellschaft, Rücklage, Übergangsregelung, Übertragung, umgekehrte Maßgeblichkeit

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG, die von einer Kapitalgesellschaft gebildet wurde und auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist, übertragen wird (umgekehrte Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Das Schreiben gilt für alle Rücklagen, die nicht auf Veräußerungen im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 beruhen. Hinsichtlich der geforderten Darstellung des Übertragungsvorgangs in der Handelsbilanz der Personengesellschaft ist es nicht zu beanstanden, wenn bei bis zum 1. April 2008 aufgestellten Bilanzen die Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes in der Handelsbilanz nicht vorgenommen wurde und die Personengesellschaft für den Gesellschafter, der begünstigte Veräußerungsgewinne überträgt, eine negative Ergänzungsbilanz aufgestellt hat. Diese Darstellungsweise kann in den nachfolgend aufzustellenden Bilanzen beibehalten werden.

Gliederung:
I. Bildung der Rücklage nach § 6b EStG bei der Kapitalgesellschaft
II. Übertragung der Rücklage nach § 6b EStG von der Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Tochterpersonengesellschaft
1. Auflösung der Rücklage bei der Kapitalgesellschaft
2. Minderung der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes bei der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft)
III. Zeitliche Anwendung

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