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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 28.04.2009
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009)

Schlagworte:

Jahressteuergesetz 2009, JStG 2009, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

A. Problem und Ziel
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ist aus steuerfachlicher Sicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören u. a. Änderungen als Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Maßnahmen, Anpassungen des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts.

B. Lösung
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 erfolgt die Umsetzung der o. g. Maßnahmen.
Hervorzuheben sind folgende Regelungen:
– Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, § 39f EStG-neu
– Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, § 51 AO
– Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG
– Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
– Regelung zur Nicht-Absenkung der Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage, § 19 Eigenheimzulagengesetz
– Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfristen für Steuerstraftaten, § 376 AO

Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums:
Die Verfolgung von Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren zu lassen, ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.
Um die aus steuerfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Reform des deutschen Steuerrechts anzustoßen, umfasst der Referentenentwurf neben diesem wichtigen Punkt aber noch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen aus verschiedenen Regelungsbereichen. Sie sollen unser Steuerrecht vereinfachen und noch effektiver gestalten. Dazu gehören unter anderem ...
... die Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Änderungen, wie zum Beispiel
- der Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit oder
- die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
... die Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union unter anderem durch
- die Befeiung von der Umsatzsteuer für ambulante und stationäre Heilbehandlungen oder
- die Öffnung der Freibetragsregelung auf Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bei juristischen Personen aus EU- oder EWR-Ländern.
...Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens wie beispielsweise
- die Ausweitung der Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre oder
- eine Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen in eine Freizone.
Verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts sowie die Umsetzung von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sind ebenfalls Gegenstand des Referentenentwurfs.
Es erfolgt nunmehr die Ressortabstimmung; als Kabinetttermin ist der 4. Juni vorgesehen.

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