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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2007
Aktenzeichen: VI R 77/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2002
Aktenzeichen: 1 K 4048/01

Schlagzeile:

Auch bei korrekt ausgefülltem Bewirtungskosten-Formular ist der Nachweis der beruflichen Veranlassung zu prüfen

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung, Bewirtung, Bewirtungskosten, Formular, Nachweis

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der berufliche Anlaß gilt nicht als nachgewiesen, wenn das Bewirtungskosten-Formular korrekt ausgefüllt ist. Ob Bewirtungskosten tatsächlich durch den Beruf veranlasst sind, entscheidet sich nach den allgemeinen Grundsätzen.

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