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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.03.2008
Aktenzeichen: 6 K 5337/05 K,G,F

Schlagzeile:

Verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) bei Zusage einer Umsatztantieme mit tantiemefreiem Sockelbetrag

Schlagworte:

Betriebsprüfung, Betriebsprüfungsbericht, Offenbare Unrichtigkeit, Pension, Rohgewinn, Tantieme, Umsatztantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 45/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zusage einer Umsatztantieme mit tantiemefreiem Sockelbetrag? Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tantieme in Höhe der Hälfte einer 5prozentigen Rohgewinnmarge? Verdeckte Gewinnausschüttung bei Bemessung der Pension an Umsatztantieme? Offenbare Unrichtigkeit bei Auswertung eines (unklaren) Betriebsprüfungsberichtes?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; KStG § 27 Abs 3 S 2; GewStG § 7; AO § 129
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 4.3.2008 (6 K 5337/05 K,G,F)

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