Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.04.2008 |
Aktenzeichen: | 18 K 375/06 E |
Schlagzeile: |
Abzug von Studiengebühren an einer privaten wissenschaftlichen Hochschule als Sonderausgaben
Schlagworte: |
Ersatzschule, Hochschule, Rentenversicherung, Schulgeld, Sonderausgabe, Sonstige Einkünfte, Studiengebühr, Vorweggenommene Werbungskosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 30/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
1. Abzug von Studiengebühren an einer privaten wissenschaftlichen Hochschule als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Handelt es sich um eine nach Landesrecht genehmigte Ersatzschule?
2. Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 9; EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 11.4.2008 (18 K 375/06 E)