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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2008
Aktenzeichen: 18 K 375/06 E

Schlagzeile:

Abzug von Studiengebühren an einer privaten wissenschaftlichen Hochschule als Sonderausgaben

Schlagworte:

Ersatzschule, Hochschule, Rentenversicherung, Schulgeld, Sonderausgabe, Sonstige Einkünfte, Studiengebühr, Vorweggenommene Werbungskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 30/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
1. Abzug von Studiengebühren an einer privaten wissenschaftlichen Hochschule als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Handelt es sich um eine nach Landesrecht genehmigte Ersatzschule?
2. Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 9; EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 11.4.2008 (18 K 375/06 E)

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