Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 07.05.2008 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2144/07/0001 |
Schlagzeile: |
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG: Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.03.2007 (Aktenzeichen: IV R 72/02) folgendes entschieden: Die Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG ist bei Mitunternehmerschaften zwar gesellschafterbezogen zu bestimmen. Gleichwohl steht der sog. Mindestabzug nach Satz 5 der Vorschrift (jetzt: Satz 4) nicht jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu. Er ist vielmehr entsprechend den Schuldzinsenanteilen der einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen.
Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Anwendung des Urteils Stellung und erläutert die Auswirkungen anhand eines Beispielfalls. Das BMF-Schreiben vom 17. November 2005 (Aktenzeichen: IV B 2 - S 2144 - 50/05) wird entsprechend angepasst.