Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.09.2007 |
Aktenzeichen: | 3 K 1279/05 E,Ki,L |
Schlagzeile: |
Aufteilung einer Betriebsveranstaltung in eine Veranstaltung aus rein eigenbetrieblichem Interesse und ein Betriebsfest
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Aufteilung, Betriebliche Veranlassung, Betriebsausflug, Betriebsveranstaltung, Freigrenze, Geldwerter Vorteil
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Aufteilung einer Betriebsveranstaltung in eine Veranstaltung aus rein eigenbetrieblichem Interesse und ein Betriebsfest ist möglich.
Eine betriebliche Veranstaltung kann beide Elemente enthalten und damit gemischt veranlasst sein. Erweist sich bei wertender Betrachtung, dass der anlässlich einer Betriebsveranstaltung zugewandte geldwerte Vorteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist, ist eine Aufteilung der Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten grundsätzlich vorzunehmen.
Das Urteil des Finanzgerichts Münster ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 55/07 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.3.2008):
Kann eine Betriebsveranstaltung für Zwecke der Lohnversteuerung in eine Veranstaltung aus rein eigenbetrieblichem Interesse und ein Betriebsfest mit Freigrenze i.H.v. 200 EUR aufgeteilt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 8 Abs 2; EStG § 4 Abs 5 Nr 5; LStR R 73 Abs 4 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 20.9.2007 (3 K 1279/05 E,Ki,L)