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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 16.06.2008
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2176/07/10007

Schlagzeile:

Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen

Schlagworte:

Bilanzierung, Nur-Pensionszusage, Pensionszusage, Überversorgung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. November 2005 (Az: I R 89/04) entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Vereinbarung keine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.

Nach einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder steht diese Entscheidung nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften vom 3. November 2004 (Az: IV B 2 - S 2176 - 13/04). Das BMF erläutert in seinem Schreiben, welche Grundsätze einer Anwendung des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus entgegen stehen.

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