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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Referentenentwurf
Datum: 28.04.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Referentenentwurf: Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)

Schlagworte:

Altersgrenze, Eigenheimzulage, extremistische Vereine, Faktorverfahren, Gemeinnützigkeit, Gesundheitsförderung, Jahressteuergesetz 2009, JStG 2009, Lohnsteuer, Schulgeld, Sonderausgaben, Steuerrechtsänderungen, Steuerstraftat, Verfolgungsverjährung, verjährung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

A. Problem und Ziel

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ist aus steuerfachlicher Sicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören u. a. Änderungen als Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Maßnahmen, Anpassungen des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts.

B. Lösung

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 erfolgt die Umsetzung der o. g. Maßnahmen. Hervorzuheben sind folgende Regelungen:

– Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, § 39f EStG-neu
– Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, § 51 AO
– Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG
– Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
– Regelung zur Nicht-Absenkung der Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage, § 19 Eigenheimzulagengesetz
– Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfristen für Steuerstraftaten, § 376 AO

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