Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 29.01.2007 |
Aktenzeichen: | III B 137/06 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
außergewöhnliche Belastung, Gesundheitsgefährdung, Mobilfunk, Mobilfunkwellen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Werden Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, ist eine konkrete Gesundheitsgefährdung anzunehmen, wenn durch ein vor Beginn der Schutzmaßnahmen erstelltes amtliches technisches Gutachten nachgewiesen wird, dass die gesetzlichen Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung überschritten werden. Liegen die Werte darunter, ist zusätzlich durch ein vor Beginn der Maßnahmen eingeholtes amtsärztliches Gutachten zu belegen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Strahlung der Mobilfunkanlage verursacht worden sind.