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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 29.01.2007
Aktenzeichen: III B 137/06

Schlagzeile:

Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

außergewöhnliche Belastung, Gesundheitsgefährdung, Mobilfunk, Mobilfunkwellen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Werden Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, ist eine konkrete Gesundheitsgefährdung anzunehmen, wenn durch ein vor Beginn der Schutzmaßnahmen erstelltes amtliches technisches Gutachten nachgewiesen wird, dass die gesetzlichen Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung überschritten werden. Liegen die Werte darunter, ist zusätzlich durch ein vor Beginn der Maßnahmen eingeholtes amtsärztliches Gutachten zu belegen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Strahlung der Mobilfunkanlage verursacht worden sind.

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