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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 19.06.2006
Aktenzeichen: III B 37/05

Schlagzeile:

Aufwendungen für die Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

außergewöhnliche Belastung, Baumangel, Baumängel, Gesundheitsgefährdung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Baumängel sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Ereignissen wie Hochwasserschäden vergleichbar. Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Das gilt auch für Aufwendungen zur Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel.

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