Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 19.06.2006 |
Aktenzeichen: | III B 37/05 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für die Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
außergewöhnliche Belastung, Baumangel, Baumängel, Gesundheitsgefährdung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Baumängel sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Ereignissen wie Hochwasserschäden vergleichbar. Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Das gilt auch für Aufwendungen zur Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel.