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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Regierungsentwurf
Datum: 23.07.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Regierungsentwurf: Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)

Schlagworte:

Steuerbürokratieabbaugesetz, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Kabinett hat den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung darauf, die neuen technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und den Finanzbehörden auszubauen und somit Kosteneinsparungen auf beiden Seiten zu ermöglichen.

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Schwächen im Steuerverfahren beseitigen und allen Beteiligten zukünftig das Leben leichter machen sollen.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:

Bei Privatpersonen besteht mit dem ELSTER-Verfahren bereits heute die Möglichkeit einer elektronischen Steuererklärung. Dieses Verfahren wird nun weiterentwickelt. Zukünftig sollen bestimmte begleitende Belege (Spendenbescheinigungen, Bescheinigungen für Vermögenswirksame Leistungen und Bescheinigungen für Riesterverträge) ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Eine Erweiterung auf andere Belege ist beabsichtigt.

Im Fall von offenen BFH-Verfahren zu einfach-gesetzlichen Rechtsfragen legen Steuerpflichtige häufig massenhaft vorsorgliche Einsprüche gegen den eigenen Steuerbescheid ein. Den dadurch entstehenden Aufwand soll reduziert werden. Zukünftig wird es der Verwaltung möglich sein, in solchen Fällen die Steuer vorläufig festzusetzen. Dies soll "rechtswahrende“ Einsprüche überflüssig machen und so Ressourcen der Bürger und der Verwaltung schonen.

Die Schwellenwerte für monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen werden angehoben. Dies entlastet gerade kleinere Unternehmen von Pflichten und bedeutet gleichzeitig weniger Aufwand der Finanzverwaltung.

Zur Entbürokratisierung trägt auch die vorgesehene Möglichkeit bei, Prüfungen in Betrieben von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern zeitgleich durchzuführen.

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