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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.04.2008
Aktenzeichen: 6 K 442/05

Schlagzeile:

Gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen

Schlagworte:

Darlehen, eigenkapitalersetzende Darlehen, Gewinn, Körperschaftsteuer, Minderung, Teilwertabschreibung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Gewährt eine Körperschaft einer GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie ist, eigenkapitalersetzende Darlehen, schließt § 8b Abs. 3 KStG die gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf die Darlehen nicht aus.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 52/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Schließt § 8b Abs. 3 KStG die gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen aus, die eine Körperschaft einer GmbH gewährt, deren alleinige Gesellschafterin sie ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8b Abs 2; KStG § 8b Abs 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 3.4.2008 (6 K 442/05)

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