Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.04.2008 |
Aktenzeichen: | 6 K 442/05 |
Schlagzeile: |
Gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen
Schlagworte: |
Darlehen, eigenkapitalersetzende Darlehen, Gewinn, Körperschaftsteuer, Minderung, Teilwertabschreibung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Gewährt eine Körperschaft einer GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie ist, eigenkapitalersetzende Darlehen, schließt § 8b Abs. 3 KStG die gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf die Darlehen nicht aus.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 52/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Schließt § 8b Abs. 3 KStG die gewinnmindernde Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen aus, die eine Körperschaft einer GmbH gewährt, deren alleinige Gesellschafterin sie ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8b Abs 2; KStG § 8b Abs 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 3.4.2008 (6 K 442/05)