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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2007
Aktenzeichen: 1 K 1385/2007

Schlagzeile:

Verbindliche Bestellung eines Wirtschaftsguts als Voraussetzung für die Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG bei wesentlicher Betriebserweiterung

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Betriebserweiterung, Fotovoltaikanlage, Investition, Konkretisierung, Photovoltaikanlage, Rücklage, verbindliche Bestellung, Wesentliche Betriebserweiterung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 21/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG: Betreiben einer Fotovoltaikanlage eines Elektroinstallationsunternehmens als wesentliche Betriebserweiterung i.S. des § 269 HGB. Verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts im Streitjahr als Voraussetzung für die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7g Abs 3 S 2; HGB § 269
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 18.12.2007 (1 K 1385/2007)

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