Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.12.2007 |
Aktenzeichen: | 1 K 1385/2007 |
Schlagzeile: |
Verbindliche Bestellung eines Wirtschaftsguts als Voraussetzung für die Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG bei wesentlicher Betriebserweiterung
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Betriebserweiterung, Fotovoltaikanlage, Investition, Konkretisierung, Photovoltaikanlage, Rücklage, verbindliche Bestellung, Wesentliche Betriebserweiterung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 21/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG: Betreiben einer Fotovoltaikanlage eines Elektroinstallationsunternehmens als wesentliche Betriebserweiterung i.S. des § 269 HGB. Verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts im Streitjahr als Voraussetzung für die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7g Abs 3 S 2; HGB § 269
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 18.12.2007 (1 K 1385/2007)