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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Regierungsentwurf
Datum: 27.08.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Regierungsentwurf: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Schlagworte:

Beteiligungsfonds, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligungsfonds, Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Die Bundesregierung hat den Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen und den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vorgelegt, den das Bundesfinanzministerium erarbeitet hat.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen stärker als bisher am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt werden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs:

Für vermögenswirksame Leistungen wie etwa die Arbeitnehmer-Sparzulage, die in Beteiligungen angelegt werden, steigt der Förderatz von 18 auf 20 Prozent.

Die für diesen Fördersatz geltenden Einkommensgrenzen werden von 17.900 / 35.800 Euro auf 20.000 / 40.000 Euro (Ledige/zusammen veranlagte Ehegatten) erhöht.

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen steigt von 135 Euro auf 360 Euro.

Die Fördermöglichkeit gilt nun auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds. Bei diesen Fonds muss aber ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden.

Bereits bestehende Beteiligungen genießen Bestandsschutz.

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