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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Regierungsentwurf
Datum: 16.07.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Regierungsentwurf für ein Investitionszulagengesetz 2010

Schlagworte:

Investitionszulage, Investitionszulagengesetz 2007, Investitionszulagengesetz 2010

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Investitionszulagengesetz 2007 läuft zum Ende des Jahres 2009 aus. Die Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage ist nach Auffassung der schwarz-roten Bundesregierung weiterhin geboten. Das Bundeskabinett hat daher den Regierungsentwurf für ein Investitionszulagengesetz 2010 verabschiedet.

Der Gesetzentwurf dient der Schaffung einer Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 2007 unter Berücksichtigung einer im Entwurf vorliegenden Verordnung (EG) der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Gruppenfreistellungsverordnung).

Erläuterung des Bundesfinanzministeriums:

Seit der Wiedervereinigung hat in Ostdeutschland ein umfassender Modernisierungsprozess stattgefunden. Trotz aller Anstrengungen, die ganz Deutschland unternommen hat, trägt sich die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern jedoch noch nicht selbst. Auch das Angebot an Arbeitsplätzen reicht noch nicht aus. Eine fast doppelt so hohe Arbeitslosigkeit, Abwanderung von jungen und gut qualifizierten Arbeitssuchenden sowie die schmale industrielle Basis sind immer noch Ursachen vieler ostdeutscher Probleme. Deswegen hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Investitionsförderung im Osten um vier Jahre bis Ende 2013 zu verlängern, damit der dynamische Aufschwung weiter gestärkt wird. Damit setzt die Bundesregierung einen weiteren Baustein ihres „Impulsprogramms für Wachstum und Beschäftigung“ um.

Mit der Fortsetzung der Investitionszulage möchte die Bundesregierung gezielt Anreize für die Unternehmen schaffen, in Ostdeutschland zu investieren und damit die Wirtschaftskraft zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Gefördert werden Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin. Dazu gehören unter anderem Hotels und Campingplätze, Webportale, Ingenieursbüros für bautechnische Gesamtplanung oder Betriebe der Fotografie. Die Förderhöhe beträgt in 2010 für große Unternehmen 10% und für kleine und mittlere Unternehmen 20%.

Ziel der Bundesregierung ist es jedoch, die Investitionszulage auslaufen zu lassen. Deswegen sinken die Fördersätze jährlich bis Ende 2013. Danach soll sich die Investitionsförderung in Ostdeutschland auf die in Artikel 91a des Grundgesetzes verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konzentrieren.

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