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Quelle:

Bundesrat
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 19.09.2008
Aktenzeichen: 545/08 (Beschluss)

Schlagzeile:

Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009)

Schlagworte:

Jahressteuergesetz 2009, JStG 2009, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Bundesrat hat Stellung genommen zum Entwurf der Bundesregierung eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009). Der Bundesrat schlägt über 60 Änderungen am geplanten Jahressteuergesetz 2009 vor. Viele Anregungen und Prüfbitten der Länder dienen der Verfahrenserleichterung, Entbürokratisierung und Erhöhung der Steuergerechtigkeit.

Die geplante Beschränkung des Vorsteuerabzugs für privat genutzte Firmenfahrzeuge lehnt der Bundesrat strikt ab. Sie stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer dar und belaste insbesondere kleinere Unternehmen über Gebühr.

Änderungen schlagen die Länder unter anderem bei den Regelungen zur Abgeltungssteuer, zur Absetzbarkeit des Schulgeldes auch bei privaten berufsbildenden Ergänzungsschulen wie Wirtschaftsgymnasien, Handels- und Sprachschulen, zur Ausweitung und Anhebung von Fördertatbeständen für haushaltsnahe Dienstleistungen auf 25 Prozent, zur Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zur Besteuerung von Windkraftanlagen, zur Bemessungsgrundlage der Zuschlagssteuer, zum Kapitalsteuerabzug, zum Altersentlastungsbetrag bei beschränkt Steuerpflichtigen, zur Einschränkung der derzeitigen Privilegierung steueroptimierter Investmentfonds, zur so genannten Mantelkaufregelung, zum gemeindlichen Hebesatz sowie zu kommunalen Mitteilungspflichten an Finanzbehörden vor.

Der Bundesrat äußert Bedenken, ob das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht mit der vorgesehenen Gesetzesregelung auch europarechtlich abgesichert ist. Schließlich weist er darauf hin, dass die erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nur in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern gelingen kann. Er geht davon aus, dass diese bei der Erarbeitung einer Lösung einbezogen werden.

Der Gesetzentwurf enthält eine Fülle verschiedener Anpassungen des Steuerrechts ab dem Steuerjahr 2009. Ziele sind unter anderem die Vereinfachung des Steuerrechts, Sicherung des Steueraufkommens und Verhinderung von Einnahmeausfällen.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere folgende Regelungen vor:
- Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer (§ 39f EStG);
- Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit (§ 51 AO);
- Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG);
- Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Anpassung an den EG-Vertrag;
- Regelung zur Nicht-Absenkung der Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage (§ 19 Eigenheimzulagengesetz);
- Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehung auf 10 Jahre (§ 376 AO);
- Gesetzliche Festschreibung der bisherigen Verwaltungspraxis zum steuerlichen Querverbund (§ 8 Abs. 7 KStG);
- Besteuerung von Provisionserstattungen bei "Riester"-Fondssparplänen (§ 22 Abs. 5 EStG);
- Einbeziehung der Namensliste i. S. d. § 1 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz in die Übergangsregelung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. (§ 52 Abs. 4a EStG); Erläuterung, 847. BR, 19.09.08 - 30 (a) -
- Steuerrechtliche Haftung im Vereinsrecht: Reihenfolge der Inanspruchnahme bei der Veranlasserhaftung (§ 10b Abs. 4 Satz 4 EStG);
- Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen (§ 15 Abs. 1b UStG);
- Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 2a EStG.

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