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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 18.09.2008
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2496/08/10011

Schlagzeile:

Änderung des § 22 Nr. 5 EStG durch das Eigenheimrentengesetz (EigRentG)

Schlagworte:

Alterseinkünftegesetz, Altersvorsorge, Altersvorsorge-Restkapital, Eigenheimrentengesetz, EigRentG, Restkapital, Wohnriester

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufgrund der Änderung des § 22 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG -) wird im BMF-Schreiben vom 30. Januar 2008 (Az: IV C 8 - S 2222/07/0003, IV C 5 - S 2345/08/0001) in den Randziffern 108 und 182 jeweils die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5 EStG“ durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG“ ersetzt.

Außerdem erfolgt eine redaktionelle Korrektur des Begriffs „Altersvorsorge-Restkapitals“ in Randziffer 18 in „Altersvorsorge(Rest-)Kapitals“.

Hinweis: Das geänderte BMF-Schreiben regelt die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes.

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