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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2007
Aktenzeichen: IX R 30/07

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.04.2007
Aktenzeichen: 10 K 4626/06

Schlagzeile:

Einkunftserzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsobjekt

Schlagworte:

Bebauungsplan, Einkünfteerzielungsabsicht, Einkunftserzielungsabsicht, Grundstück, Liebhaberei, Veräußerungsabsicht, Vermietung, Vermietungsabsicht, Werbungskosten

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Ist die Errichtung von Mietwohnungen nicht mehr zu realisieren, weil eine Änderung des Bebauungsplans abgelehnt wird, spricht dies bei einem unbebauten – nie vermieteten – Grundstück gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht.

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