Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.12.2007 |
Aktenzeichen: | IX R 30/07 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.04.2007 |
Aktenzeichen: | 10 K 4626/06 |
Schlagzeile: |
Einkunftserzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsobjekt
Schlagworte: |
Bebauungsplan, Einkünfteerzielungsabsicht, Einkunftserzielungsabsicht, Grundstück, Liebhaberei, Veräußerungsabsicht, Vermietung, Vermietungsabsicht, Werbungskosten
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Ist die Errichtung von Mietwohnungen nicht mehr zu realisieren, weil eine Änderung des Bebauungsplans abgelehnt wird, spricht dies bei einem unbebauten – nie vermieteten – Grundstück gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht.