Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2008 |
Aktenzeichen: | IX R 12/07 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.11.2006 |
Aktenzeichen: | 14 K 3244/05 E |
Schlagzeile: |
Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen
Schlagworte: |
Einkünfteerzielungsabsicht, Einkunftserzielungsabsicht, Ferienwohnung, Liebhaberei, Ortsübliche Vermietungszeit, ortsübliche Vermietungszeiten, Vergleichsmaßstab
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Ausnahmsweise ist auch bei einer nicht selbstgenutzten Ferienwohnung die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit um mindestens 25 Prozent unterschritten wird und keine besonderen Gründe (sog. Vermietungshindernisse wie z.B. umfangreiche Renovierung) hierfür erkennbar sind.