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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2008
Aktenzeichen: 10 K 1820/05

Schlagzeile:

Erhebungs- und Vollzugsdefizit als neue Tatsache im Sinne von § 173 AO

Schlagworte:

Berichtigung, Erhebungsdefizit, Korrektur, Neue Tatsache, Spekulationsgewinn, Vollzugsdefizit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 45/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2008):
Spekulationsgewinnbesteuerung 1998 - Stellt das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Vollzugs- und Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 eine (zusammengesetzte) Tatsache i.S. des § 173 AO dar, mit der Folge, dass das FA den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 1998 zu Gunsten des Steuerpflichtigen unter Außerachtlassung des erklärten und bisher versteuerten Spekulationsgewinns zu berichtigen hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 173 Abs 1 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 12.6.2008 (10 K 1820/05)

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