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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 15.10.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Regierungsentwurf: Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG)

Schlagworte:

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuung, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Schulbedarf, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Familien

Kurzkommentar:

Die Bundesregierung hat gleich mehrere Verbesserungen für Familien beschlossen. Mit dem Entwurf eines Familienleistungsgesetzes sollen Familien gestärkt und private Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber besser unterstützt werden.

Konkret heißt das für Familien: Ab 1. Januar 2009 sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Desweiteren sollen haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen sowie haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse steuerlich stärker gefördert und die Verfahren deutlich vereinfacht werden. Außerdem sollen hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf erhalten. Bundestag und Bundesrat werden den Entwurf nun beraten.

Das Kindergeld soll für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben werden. Besonders Mehrkindfamilien und Familien mit unteren und mittleren Einkommen kommt die Erhöhung zugute.

Für jedes Kind soll der Kinderfreibetrag um 192 Euro steigen – von bisher 3.648 Euro auf künftig 3.840 Euro. Insgesamt sollen somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 Euro auf 6.000 Euro erhöht werden. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags soll vorsorglich bereits für das Jahr 2009 erfolgen auch ohne genaue Kenntnis der Mindesthöhe für das steuerfrei zu stellende Existenzminimum von Kindern ab dem Jahr 2010.

Familien brauchen Unterstützung, um den Alltag besser bewältigen zu können. Wer Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen hat, der bekommt deshalb Steuerermäßigungen. Die Förderung soll deutlich ausgeweitet werden auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen. Im Einzelnen können danach folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden:
- bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen / Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) höchstens 4.000 Euro;
- für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen höchstens 510 Euro,
- für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen höchstens 600 Euro.

Die Vorschriften sollen zudem vereinfacht werden. Die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten werden künftig in einer Vorschrift zusammengefasst.

Die Verbesserungen tragen dazu bei, dass Familie, Beruf und Pflege besser unter einen Hut zu bringen sind und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen.

Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf bekommen. Sie soll 100 Euro betragen und bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt werden. Die Leistung dient insbesondere dem Erwerb der persönlichen Schulausstattung, wie z.B. für Schulranzen oder Schreib- und Rechenmaterialien.

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